Das Rückmeldeverfahren - Informationen für Studierende
Als ASW-Studierende/r haben Sie einen Studienvertrag über drei Jahre geschlossen. Zusätzlich ist zu beachten, dass Sie sich als Studierende/r jedes Semester zurückmelden müssen, um Ihren Studierendenstatus an der Hochschule aufrechtzuerhalten und prüfungsberechtigt zu sein. Das Studienjahr der ASW, das in Theorie- und Praxisphasen unterteilt ist, besteht aus zwei Hochschulsemestern. Nach der Immatrikulation zu Beginn des Studiums ist dann jedes Semester, also halbjährlich zum Semesterwechsel der htw saar eine Rückmeldung durch den/die Studierende/n durchzuführen. Hierbei ist zu beachten, dass das duale htw-Studium einen Monat früher als das Vollzeitstudium der htw saar beginnt und demnach auch abweichende Rückmeldefristen gelten. Das Rückmeldeverfahren zum Wintersemester findet in der Regel im August eines jeden Jahres, das Rückmeldeverfahren zum Sommersemester in der Regel im Januar/Februar statt.
Die genauen Daten können auf der Webseite der htw saar jederzeit abgerufen werden.
Mit dem Beginn des Rückmeldeverfahrens wird der halbjährlich zu leistende Semesterbeitrag fällig. Die zur Überweisung nötigen Daten werden Ihnen nach Einreichung Ihres Rückmeldeantragesim SIM-Portal der htw saar ebendort zur Verfügung gestellt. Die Erstellung einer Rechnung über den Semesterbeitrag ist leider nicht möglich. Ob Sie den Semesterbeitrag selbst leisten oder ob Ihr Kooperationsunternehmen diesen übernimmt, sollte vor Studienbeginn geklärt werden, um unnötige Verzögerungen der Zahlung zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass sowohl ein verspätetes Stellen des Antrages auf Rückmeldung als auch ein verspäteter Zahlungseingang zu einer Verspätungsgebühr führen. Zusätzlich ist zu beachten, dass eine Teilnahme an Prüfungsleistungen ohne erfolgreich abgeschlossene Rückmeldung nicht möglich ist.
Wir lassen Ihnen auf Ihrer ASW-edu-E-Mail-Adresse eine zusätzliche Terminerinnerung vor dem Start eines jeden Rückmeldeverfahrens zukommen, um dem unbeabsichtigten Verpassen von Fristen vorzubeugen.
Die htw-Card – der Studierendenausweis der htw saar
Nach der erfolgreichen Immatrikulation können Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigungen über das SIM-Portal der htw saar abrufen. Zusätzlich erhalten Sie Ihren Studierendenausweis, die htw-Card, über den Postweg.
Die htw-Card ermöglicht Ihnen den Zugang zu allen Vergünstigungen, die auch Nicht-Dual-Studierenden zustehen, wie beispielsweise die Nutzung der Bibliotheken der htw saar, der Leistungen des AStA sowie des Studierendenwerks, Studentenrabatte und dem Semesterticket.
Semesterticket
Mit jedem Semesterwechsel erneuert sich auch Ihr Semesterticket des saarVV. Das Ticket können Sie über die Validierung Ihres Studierendenausweises am Validierungsautomaten im Gebäude der ASW für das beginnende Semester erneuern. Im Rahmen der Validierung wird der Aufdruck auf dem Studierendenausweis erneuert und um das jeweilige beginnende Semester ergänzt.
Sollten bei der Validierung des Studierendenausweises Probleme auftreten, bitten wir um Weitermeldung an das Sekretariat der ASW, um hier für rasche Abhilfe sorgen zu können.
Rückerstattung des Semestertickets
Falls Sie das Semesterticket nicht benötigen, ist eine anteilige Rückerstattung des Semesterbeitrages um den für das Semesterticket berechneten Betrag möglich. Ein entsprechender Antrag steht Ihnen über die Webseite des AStA der htw saar jederzeit zur Verfügung. Den Antrag können Sie über die verlinkte Erreichbarkeit jederzeit einsehen.
Die Anträge können zwischen dem 01.03. und dem 15.05. (Sommersemester) und zwischen dem 01.09. und 15.11. (Wintersemester) eines jeden Jahres für das jeweilige beginnende Semester eingereicht werden. In Ihrem eigenen Interesse sollte der Antrag so nahe zum Beginn der Frist eingereicht werden wie möglich, da sonst gegebenenfalls nur eine anteilige Rückerstattung des Semestertickets erfolgen kann. Diese wäre in der Dauer der bereits vergangenen potenziellen Nutzung begründet.
Unabhängig von einer später geplanten Rückerstattung des Betrages für das Semesterticket, muss zur Durchführung der Rückmeldung eine vollständige Überweisung erfolgen.
Sie sind gehalten, den Antrag selbstständig auszufüllen und einzureichen. Sofern Ihr Kooperationsunternehmen die Zahlung übernommen hat, müssen Sie selbstverständlich die Kontoverbindung, die dort zur Überweisung genutzt wurde, zur Rücküberweisung angeben. Sollten Sie die Zahlung selbst ausgeführt haben, muss ebenfalls das Konto, von dem die Überweisung ausgeführt wurde, eingetragen werden.
Sofern Sie den Antrag auf Rückerstattung stellen möchten, beachten Sie bitte folgenden Ablauf:
- Füllen Sie den Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets vollständig aus. Dieser ist als PDF-Datei an asta@asta-htw.de zu senden.
- Als Grund für die Rückerstattung wählen Sie bitte "Fall 6" aus.
- Sobald Sie einen Zahlungseingang auf Ihrem Konto verbuchen konnten bzw. Ihr Betrieb Sie über eine entsprechende Verbuchung informiert hat, bitten wir Sie, Ihren Studierendenausweis erneut zu validieren.
- Ein Foto des erneut validierten Ausweises ist im Anschluss an die bekannte E-Mail-Adresse des AStA zu schicken.
Bei Rückfragen steht Ihnen unser Studierendensekretariat jederzeit zur Verfügung.